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Heidi Giger hofft auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung. Foto: Nora Nussbaumer
Vom 15. Mai bis 15. Juni finden in der Schweiz die Aktionstage Behindertenrechte statt. Auch im Kanton Zug wird es verschiedene Aktionen und Events geben, die ein Zeichen für Gleichstellung und Inklusion setzen. Wir sprachen drüber mit Heidi Giger, Beauftragte für Behindertenrechte des Kantons Zug.
Wie werden die Aktionstage im Kanton Zug umgesetzt werden? Welche konkreten Themen werden behandelt?
Im Kanton Zug finden 45 Aktionen zu Themen statt, die in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erwähnt werden. Es lohnt sich, auf zukunft-inklusion.ch/zg/kalender zu stöbern. Vielleicht möchte jemand einen Einblick in die Gebärdensprache bekommen – dazu finden Crashkurse statt. Es wird zu hindernisfreiem Bauen referiert, und in der Bibliothek Zug gibt es kurze Geschichten rund um Vorurteile und dazu wird Musik gemacht. In Online-Workshops erfahren Interessierte, wie Inklusion in der Arbeitswelt gelingen kann. Die stationären Einrichtungen öffnen ihre Türen und gewähren einen Einblick in ihren Alltag. Es gibt so vieles, für Jung und Alt, das sich lohnt, dabei zu sein.
Welche konkreten Ziele verfolgt der Kanton mit den geplanten Aktionen?
Es geht darum, aufzuzeigen wo im physischen, kommunikativen, administrativen, räumlichen und psychischen Bereich Barrieren bestehen, wo die freie Zugänglichkeit also noch nicht vorhanden ist, und deshalb weiterer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird sichtbar, wo Inklusion bereits stattfindet und wie Menschen mit und ohne Behinderung davon profitieren können.
Wie soll die Öffentlichkeit im für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden?
Die Aktionstage sind eine weitere Chance, um Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen, sie füreinander zu sensibilisieren. Die Öffentlichkeit und Menschen mit Behinderung, die ein Fünftel aller Einwohnerinnen und Einwohner ausmacht, sind nicht zwei verschiedene Welten, das eine beinhaltet das andere.
Wie sieht es mit den rechtlichen Schutzmassnahmen aus, um die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten?
Es gibt gesetzliche Grundlagen, die teilweise noch nicht greifen. Menschen mit Behinderung wollen dieselben Möglichkeiten wie alle anderen, zum Beispiel, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Wichtig ist es, die Verkehrsmittel und deren Zugänge möglichst barrierefrei zu gestalten. Um die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken, führte der Kanton Zug eine Gesetzesrevision durch. Mit dem seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) erhalten Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit in Bezug auf ihre Wohn- und Arbeitsform. Auch ihre Gleichberechtigung wird mit dem Gesetz gestärkt. Dem Revisionsprozess ging das Projekt InBeZug voraus, an dem Menschen mit Behinderung, Organisationen und Einrichtungen von Anfang an partizipiert haben, um zukünftig massgeschneiderte Lösungen, vor allem im ambulanten Bereich, zu ermöglichen.
Wie wird die Einhaltung der Behindertenrechte überwacht und durchgesetzt?
Für die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Rechte sind für Menschen mit und ohne Behinderung dieselben Instanzen zuständig. Wenn das umgesetzt wird, was gesetzlich vorgegeben und möglich ist, sind wir einen wichtigen Schritt Richtung Inklusion unterwegs, aber es braucht weitere Schritte. Das LBBG sieht die Koordination der kantonalen Behindertenpolitik sowie einen Massnahmenplan des Regierungsrats vor. Künftig werden die kantonalen Stellen koordiniert Verbesserungen angehen. Meine Aufgabe ist unter anderem, bei politischen Vorhaben die Rechte von Menschen mit Behinderung vermehrt einzubringen. Zentral ist, dass sich alle Verwaltungseinheiten in ihren Gebieten der Rechte und Bedürfnisse von Zugerinnen und Zugern mit Behinderung bewusst sind und diese berücksichtigen.
Wie wird die Wirksamkeit der Aktionstage in Zug gemessen?
Die Frage der Wirksamkeit werden die Selbstbetroffenen am besten beantworten können. Letztes Jahr im März hat in Zug ein Fachaustausch von Selbstbetroffenen und Behindertenbeauftragten der Kantone stattgefunden. Daraus wurden erste wichtige Erkenntnisse und auch Forderungen formuliert. Eine davon ist die konsequente Umsetzung der UNO-BRK. Und natürlich werden wir nach den Aktionstagen eine Auswertung mit Menschen mit Behinderung machen. Gerne nehmen wir auch Rückmeldungen von Besucherinnen und Besucher der Aktionstage entgegen.
Werden im Rahmen der Aktionstage konkrete Forderungen oder Empfehlungen erarbeitet, die an politische Entscheidungsträger oder andere relevante Akteure gerichtet werden sollen, um die Situation der Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
Das wird weniger im Rahmen der Aktionstage Behindertenrechte als mit weiteren Massnahmen angegangen. Am 9. September findet in Zug eine Inklusive Landsgemeinde statt. Menschen mit Behinderung sollen mit Politikerinnen und Politiker ins Gespräch kommen und ihnen ihre Bedürfnisse und Anliegen direkt mitteilen.
Infos zu den Aktionstagen unter www.zukunft-inklusion.ch/zg/kalender
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