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PH Zug verzeichnet erneut hohe Anmeldezahlen
Die Zuger Regierung will mit der Wohnpolitische Strategie 2030 die angespannte
Wohnsituation entschärfen.
Die Wohnungsnot im Kanton Zug bleibt eines der drängendsten politischen Themen. Hohe Nachfrage, knappes Bauland und langwierige Verfahren treiben die Preise weiter nach oben. Mit der Wohnpolitischen Strategie 2030 versucht die Regierung nun gegenzusteuern.
Der Kanton Zug wächst – wirtschaftlich, demografisch und finanziell. Doch der Erfolg hat seinen Preis: Wohnraum ist knapp geworden. Wer heute im Kanton eine bezahlbare Wohnung sucht, braucht Geduld, gute Beziehungen oder ein hohes Einkommen. Für viele Familien, junge Erwachsene oder ältere Menschen mit kleinerem Budget wird der Wohnungsmarkt zunehmend zur Belastung. Die Gründe dafür sind seit Jahren bekannt. Zug gilt als einer der attraktivsten Wirtschafts- und Lebensräume der Schweiz. Die Nähe zum Metropolitanraum Zürich, tiefe Steuern, internationale Unternehmen und eine hervorragende Verkehrsanbindung sorgen für anhaltenden Zuzug. Gleichzeitig kann das Wohnungsangebot mit dieser Entwicklung kaum Schritt halten. Denn gebaut wird langsamer, komplizierter und teurer. Lange Planungsprozesse, zahlreiche Einsprachen, strenge Bauvorschriften und fehlendes Bauland bremsen viele Projekte aus.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die Wohnpolitische Strategie 2030 entwickelt. Sie soll den Wohnungsmarkt langfristig entlasten und dafür sorgen, dass auch künftig Menschen mit mittleren und tieferen Einkommen im Kanton wohnen können. Die Strategie um-fasst eine ganze Reihe von Massnahmen – einige davon sind bereits angelaufen, andere stehen noch am Anfang. Besonders im Fokus steht derzeit die Verdichtung bestehender Einfamilienhausquartiere. Dort sieht die Regierung grosses Potenzial für zusätzlichen Wohnraum, ohne neue Bauzonen erschliessen zu müssen. Viele Quartiere bestehen aus vergleichsweise grossen Parzellen mit geringer Ausnutzung. Durch Aufstockungen, Anbauten oder Ersatzneubauten könnten dort zusätzliche Wohnungen entstehen.
Um Eigentümerinnen und Eigentümer zu motivieren, plant der Kanton ein neues Beratungsangebot. Wer prüfen möchte, ob sich die eigene Liegenschaft verdichten lässt, soll künftig eine freiwillige Erstberatung erhalten können. Der Kanton würde dabei 80 Prozent der Kosten übernehmen – maximal 10’000 Franken pro Projekt. Noch weiter geht ein zweiter Ansatz: Mehrere Eigentümerschaften in einem Quartier sollen gemeinsam mit ihrer Gemeinde einfache Bebauungspläne ausarbeiten können. Solche Planungen würden zusätzliche Freiheiten ermöglichen – etwa ein weiteres Stockwerk, grössere Gebäudelängen oder höhere Ausnutzungsziffern. Dadurch könnten koordinierte Aufstockungen oder grössere Ersatzneubauten entstehen, statt einzelner isolierter Umbauten. Der Kanton will solche Verfahren mit bis zu 20’000 Franken unterstützen, sofern sich auch die jeweilige Gemeinde finanziell beteiligt und die Federführung übernimmt. Die Regierung setzt damit auf eine Entwicklung nach innen – ein Konzept, das in der Raumplanung seit Jahren gefordert wird.
Künftig erhalten Genossenschaften höhere Belehnungen für neue Projekte. Gleichzeitig beurteilt die Bank die Tragbarkeit grosszügiger als bisher. Damit sollen Projekte für preisgünstige Wohnungen einfacher finanziert werden können. Gerade Wohnbaugenossenschaften gelten für viele Fachleute als wichtiger Schlüssel gegen steigende Mieten. Anders als renditeorientierte Investoren verfolgen sie langfristige Ziele und vermieten Wohnungen oft deutlich günstiger als der freie Markt. Parallel dazu arbeitet der Kanton an umfassenden Gesetzesrevisionen. Sowohl das Planungs- und Baugesetz als auch das Wohnraumförderungsgesetz sollen angepasst werden. Die entsprechenden Vorlagen sollen 2026 in die Vernehmlassung gehen. Beim Baugesetz stehen vor allem Vereinfachungen im Zentrum. Auch beim Wohnraumförderungsgesetz sind Änderungen vorgesehen. Unterstützte Wohnungen sollen künftig besser belegt werden, ausserdem sollen Mietzuschüsse stärker abgestuft werden können. Vorgesehen ist zudem ein Ausbau von Darlehen für den Bau preisgünstiger Wohnungen. Viele dieser Reformen werden Zeit brauchen werden. Diskutiert wird ausserdem die Einführung sogenannter «Weisser Zonen». Dahinter steckt die Idee, in bestimmten Gebieten schneller, dichter und höher bauen zu können als bisher. Die Baudirektion prüft derzeit gemeinsam mit Fachleuten, Gemeinden und Interessenvertretern, welche gesetzlichen Anpassungen dafür notwendig wären. Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, wer künftig überhaupt Zugang zu Wohnungen erhalten soll. Die Regierung prüft Möglichkeiten, die ansässige Bevölkerung bei der Vermietung stärker zu berücksichtigen.
Zu den Faktoren des Wohnungsmarkts auf welche die Zuger Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat, gehören finanzielle Faktoren wie zum Beispiel die Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank oder die Kreditregeln der Banken. Diese Rahmenbedingungen beeinflussen das Volumen der Bauinvestitionen. Weitere unbeeinflussbare Faktoren sind das Bevölkerungswachstum, die internationale Zuwanderung, die Überalterung der Bevölkerung sowie die steigenden Wohnansprüche. Auf dem Immobilienmarkt sind es die Baukosten und der Fachkräftemangel in der Baubranche.
Uwe Guntern
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